ACT OF MILITARY SURRENDER, 8 May 1945

ACT OF MILITARY SURRENDER

1. We the undersigned, acting by authority of the German High Command, hereby surrender unconditionally to the Supreme Commander, Allied Expeditionary Force and simultaneously to the Supreme High Command of the Red Army all forces on land, at sea, and in the air who are at this date under German control.

2. The German High Command will at once issue order to all German military, naval and air authorities and to all forces under German control to cease active operations at 23.01 hours Central European time on 8th May 1945, to remain in all positions occupied at that time and to disarm completely, handing over their weapons and equipment to the local allied commanders or officers designated by Representatives of the Allied Supreme Commands. No ship, vessel, or aircraft is to be scuttled, or any damage done to their hull, machinery or equipment, and also to machines of all kinds, armament, apparatus, and all the technical means of prosecution of war in general.

3. The German High Command will at once issue to the appropriate commanders, and ensure the carrying out of any further orders issued by the Supreme Commander, Allied Expeditionary Force and by the Supreme Command of the Red Army.

4. This act of military surrender is without prejudice to, and will be superseded by any general instrument of surrender imposed by, or on behalf of the United Nations and applicable to GERMANY and the German armed forces as a whole.

5. In the event of the German High Command or any of the forces under their control failing to act in accordance with this Act of Surrender, the Supreme Commander, Allied Expeditionary Force and the Supreme High Command of the Red Army will take such punitive or other action as they deem appropriate.

6. This Act is drawn up in the English, Russian and German languages. The English and Russian are the only authentic texts.

Signed at Berlin on the 8 day of May, 1945

Von Friedeburg
Keitel
Stumpff
On behalf of the German High Command

IN THE PRESENCE OF:

A.W.Tedder
On behalf of the Supreme Commander, Allied Expeditionary Force

Georgi Zhukov
On behalf of the Supreme High Command of the Red Army

At the signing also were present as witnesses:

F. de Lattre-Tassigny
General Commanding in Chief
First French Army

Carl Spaatz
General, Commanding
United States Strategic Air Force

Kapitulationsurkunde aller deutschen Streitkräfte in Holland, in Nordwestdeutschland einschließlich aller Inseln und in Dänemark vom

Kapitulationsurkunde aller deutschen Streitkräfte in Holland, in Nordwestdeutschland einschließlich aller Inseln und in Dänemark

1. Das deutsche Oberkommando wird anordnen, dass alle deutschen Streitkräfte in Holland, in Nordwestdeutschland einschließlich der friesischen Inseln, Helgoland und aller anderen Inseln, in SchleswigHolstein und in Dänemark sich dem Befehlshaber der 21. Heeresgruppe ergeben. Dies gilt auch für alle Schiffe der Kriegsmarine in diesen Gebieten. Diese Streitkräfte haben ihre Waffen niederzulegen und sich bedingungslos zu ergeben.

2. Die deutschen Streitkräfte in den genannten Gebieten stellen alle Feindseligkeiten zu Lande, zu Wasser und in der Luft am Sonnabend, dem 5. Mai 1945, um 8.00 Uhr englischer doppelter Sommerzeit ein.

3. Das deutsche Oberkommando verpflichtet sich, alle weiteren Befehle, welche die alliierten Mächte aus irgendeinem Grund erlassen, sofort und ohne Widerspruch oder Stellungnahme auszuführen.

4. Ungehorsam gegenüber Befehlen oder deren Nichtausführung wird als Bruch der Kapitulationsbedingungen angesehen und von den alliierten Mächten nach den allgemein geltenden Gesetzen und Kriegsbräuchen geahndet werden.

5. Diese Kapitulationsurkunde ist ausgestellt unabhängig von und unbeschadet einer allgemeinen, von den alliierten Mächten oder in ihrem Namen auferlegten und für Deutschland und die deutschen Streitkräfte als Ganzes geltenden Kapitulationsurkunde, durch die sie später ersetzt wird.

6. Diese Kapitulationsurkunde ist in englischer und deutscher Sprache ausgefertigt. Die englische Fassung ist die maßgebende.

7. Falls irgendein Zweifel oder eine Meinungsverschiedenheit über die Bedeutung oder Auslegung der Kapitulationsbedingungen auftritt, so ist die Entscheidung der alliierten Mächte ausschlaggebend.

Flugblatt des Komitees „Freies Deutschland“ in Berlin, 28. April 1945

Berliner!

Ihr kennt den Befehl des Wahnsinnigen Hitler und seines Bluthundes Himmler, jede Stadt bis zum äußersten zu verteidigen. Wer heute noch die Befehle der Nazis ausführt, ist ein Idiot oder ein Lump.

Berliner!

Folgt dem Beispiel der Wiener! Durch versteckten und offenen Widerstand haben die Wiener Arbeiter und Soldaten ein Blutbad in ihrer Stadt verhütet. Soll Berlin das Schicksal von Aachen, Köln und Königsberg erleiden?

Nein!

Schreibt überall euer NEIN an! Bildet Widerstandszellen in Kasernen, Betrieben, Schutzräumen! Werft alle Bilder von Hitler und seinen Komplizen auf die Straßen! Organisiert den bewaffneten Widerstand!

Befehl des Führers Adolf Hitler betreffend Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet (19. März 1945)

Der Führer hat am 19. 3. 1945 nachstehenden Befehl erlassen.

Betr.: Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet.

Der Kampf um die Existenz unseres Volkes zwingt auch innerhalb des Reichsgebietes zur Ausnutzung aller Mittel, die die Kampfkraft unseres Feindes schwächen und sein weiteres Vordringen behindern. Alle Möglichkeiten, der Schlagkraft des Feindes unmittelbar oder mittelbar den nachhaltigsten Schaden zuzufügen, müssen ausgenutzt werden. Es ist ein Irrtum zu glauben, nicht zerstörte oder nur kurzfristig gelähmte Verkehrs- Nachrichten- Industrie- und Versorgungsanlagen bei der Rückgewinnung verlorener Gebiete für eigene Zwecke wieder in Betrieb nehmen zu können. Der Feind wird bei seinem Rückzug uns nur eine verbrannte Erde zurücklassen und jede Rücksichtnahme auf die Bevölkerung fallen lassen. Ich befehle daher:

1) Alle militärischen Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind zur Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören.

2) Verantwortlich für die Durchführung dieser Zerstörungen sind:
Die militärischen Kommandobehörden für alle militärischen Objekte einschließlich der Verkehrs- und Nachrichtenanlagen, die Gauleiter und Reichsverteidigungskommissare für alle Industrie- und Versorgungsanlagen sowie sonstige Sachwerte. Den Gauleitern und Reichsverteidigungskommissaren ist bei der Durchführung ihrer Aufgabe durch die Truppe die notwendige Hilfe zu leisten.

3) Dieser Befehl ist schnellstens allen Truppenführern bekanntzugeben, entgegenstehende Weisungen sind ungültig.

gez. Adolf Hitler.

Befehl des Führers: Bildung eines Fliegenden Standgerichtes (9. März 1945)

Der Führer

Hauptquartier, den 9.3.1945

1. Es wird sofort ein “Fliegendes Standgericht“ errichtet.
2. Das Gericht untersteht mir unmittelbar und erhält Aufträge von mir.
3. Gerichtsherr ist der dienstälteste Offizier des Gerichts. Er leitet die Ermittlungen und führt nach seinem Ermessen den Vorsitz der Hauptverhandlung
4. Das fliegende Standgericht ist zuständig für strafbare Handlungen von Angehörige alle Wehrmachtsteile und der Waffen-SS ohne Unterschied des Ranges. Der Gerichtsherr kann außerdem jede strafbare Handlung unter Meldung am mich an sich ziehen, auch wenn schon ein Verfahren schwebt.
5. Der Gerichtsherr hat bei allen Urteilen des Gerichts das uneingeschränkte Bestätigungsrecht. Er trifft die Volltstreckungsentscheidung.
6. In Sachen von ganz besonderer Bedeutung kann der Gerichtsherr vor der Entscheidung über die Bestätigung meine Weisung einholen.
7. Das Gnadenrecht entfällt.
8. Alle Dienststellen haben dem Gericht jede Unterstützung zu leisten.

gez. Adolf Hitler

Dresden.

Der 13. Februar als Jahrestag der Luftangriffe auf Dresden ist ein besonders gutes Beispiel dafür, dass Geschichte auf Twitter an Grenzen stößt. Denn mit der reinen Abfolge der Ereignisse, die @DigitalPast liefert, können wir nicht die gesamte Geschichte erzählen. Vom 13. bis zum 15. Februar 1945 geschahen fraglos furchtbare Dinge in Dresden, so furchtbar wie ein Krieg ist. Aber sie geschahen nicht im luftleeren Raum, sie haben eine wichtige Vor- und Nachgeschichte. Wir können Dresden nicht ohne Coventry und Gernika betrachten, auch nicht ohne die Ardennen-Offensive und vor allem nicht von unserem Wissen über das nahende Kriegsende her.

Betrachten wir nur die Ereignisse, verlieren wir diese historische Dimension dessen, was geschehen ist. Aus diesem Grund haben wir ein Buch geschrieben, das einzelne Tweets herausgreift und die größeren Zusammenhänge, die Vor- und Nachgeschichte und weitere wichtige historische Rahmenbedingungen erklärt. Auf Twitter erzählen wir den Weg von Victor Klemperer nach, der nach und nach anderen Juden in Dresden die Nachricht von ihrer drohenden Deportation überbringt. Im Buch können wir erklären, warum 1945 noch Juden in Dresden lebten. In 140 Zeichen fassen wir die Bombenabwürfe über dem Ostra-Gehege, im Kapitel wird die Entwicklung des noch jungen Bombenkrieges nachgezeichnet. In Tweets können wir die Reaktionen der nationalsozialistischen Presse auf die Luftangriffe anreißen, im Buch hingegen den langen Weg der Erinnerung in Bundesrepublik und DDR, politisch links und rechts, zwischen „Bombenholocaust“ und „Thanks Bomber Harris“ beschreiben.

Eine Leseprobe des Kapitels „Dresden und der Bombenkrieg“ kann hier gelesen oder (mit Klick auf den Doppelpfeil) heruntergeladen werden.

Das Buch ist überall erhältlich:
Als der Krieg nach Hause kam
@Heute vor 70 Jahren: Chronik des Kriegsendes in Deutschland
ISBN: 978-3-549-07462-6
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Kindheit und Jugend im Dritten Reich

Mit den Tweets von @DigitalPast versuchen wir, die Ereignisgeschichte der letzten Kriegsmonate mit dem Fokus auf die Alltagsgeschichte dieser nicht alltäglichen Zeit zu erzählen. Wir wissen allerdings auch, dass wir die ganze Geschichte nicht auf 140 Zeichen erklären können. Zu diesem Zweck haben wir ein Buch geschrieben, das einzelne Tweets herausgreift und die größeren Zusammenhänge, die Vor- und Nachgeschichte der Ereignisse und weitere wichtige historische Rahmenbedingungen erklärt.

Bei Twitter erzählen wir beispielsweise die Geschichten von Edgar Winzen im Schulverlegungslager, oder jene der Schüler in der Napola Oranienstein. Wir können aber nicht in 140 Zeichen fassen, was Schulverlegungslager sind, wer auf eine Napola ging und welche Rolle der nationalsozialistische Staat den Kindern und Jugendlichen zuwies. Dies versuchen wir, anschaulich, interessant und wissenschaftlich korrekt mit dem Buch Als der Krieg nach Hause kam zu verwirklichen. Eine kurze Leseprobe des Kapitels „Kindheit und Jugend im Dritten Reich“ findet sich hier:

Das Buch ist überall erhältlich:
Als der Krieg nach Hause kam
@Heute vor 70 Jahren: Chronik des Kriegsendes in Deutschland
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Quellenbelege und ein nur vorläufiges Ende

Von Anfang an haben wir, die das Projekt @9Nov38 erarbeitet haben, versprochen, dass wir am Ende alle Inhalte, die wir über Tweets transportieren, auch mit Belegen aus Quellen und Literatur versehen würden. Dies war Teil des von uns gewagten Spagats zwischen der „leichten“ Medienform Twitter und dem Eigenanspruch der wissenschaftlichen Redlichkeit. Oft hat uns das an den Rand des Wahnsinns gebracht, weil wir entweder gut passende Tweets wegen mangelnder Seriosität der Quelle verwerfen mussten oder vermeintlich sichere Literatur Informationen beinhaltete, die wir für nicht vertrauenswürdig hielten.

Gleichzeitig mit den ansteigenden Followerzahlen tauchte auch die Frage, wie wir @9Nov38 beenden sollten, am Horizont auf. Die Literatur findet darauf völlig unterschiedliche Antworten. Nachdem durch die thematische Eingrenzung die Zahl der Tweets täglich geringer wurde, ließen wir das Projekt auslaufen.

Das heißt aber nicht, dass damit alles vorbei ist. Über 11.000 Menschen haben sich für die Novemberpogrome über das Medium Twitter interessiert und informiert. Ökonomisch gesprochen wollen wir dieses Potenzial nicht einfach versanden lassen. Im Hintergrund überlegen wir gerade, wie wir das Projekt auf etwas andere Weise weiterführen können. Näheres dazu, wenn wir ein tragfähiges Konzept haben.

Untenstehend findet sich nun die Tabelle mit den Quellen- und Literaturbelegen. Sie ist nicht vollständig einheitlich und wahrscheinlich finden sich dort auch einige Fehler, die wir gerne auf Zuruf korrigieren – gerne hier per Kommentar oder bei Twitter. Wo Belege nicht in der Spalte auftauchen, sind sie in den Links der zugehörigen Tweets schon enthalten (bspw. auf Zeitungen oder Quellen auf dieser Homepage).

Nun  bleibt uns vorerst nur, Danke zu sagen für die Aufmerksamkeit, den Enthusiasmus und die vielfältige Unterstützung.

Belege bei Google Docs

PS: Heute abend werden „Die Goldenen Blogger 2013“ vergeben, und wir sind neben Boris Becker, Collinas Erben und Nein Quarterly in der Kategorie „Bester Twitter-Account“ nominiert. Das alleine ist schon eine riesige Ehre, aber über Stimmen (ab 20:15 Uhr) freuen wir uns natürlich auch sehr.

Verordnung über die öffentliche Fürsorge für Juden vom 19. November 1938

Verordnung über die öffentliche Fürsorge für Juden

vom 19. November 1938.

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Satz 1 der Fürsorgepflichtverordnung und des § 11 des Gesetzes über Kleinrentnerhilfe vom 5. Juli 1934 (RGBl. I. S. 580) wird verordnet:

Artikel 1. Hinter § 35 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 1. August 1931 (RGBl. I. S. 439) wird folgender § 35a eingefügt:

§ 35a. (1) Juden (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, RGBl. I. S. 1333) sind im Falle der Hilfsbedürftigkeit auf die Hilfe der jüdischen freien Wohlfahrtspflege zu verweisen. Soweit diese nicht helfen kann, greift die öffentliche Fürsorge ein. Die Voraussetzungen der Hilfsbedürftigkeit sind streng zu prüfen. Gewährt werden Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Krankenpflege, Hilfe für Gebrechliche sowie für Schwangere und Wöchnerinnen Hebammenhilfe und, soweit erforderlich, ärztliche Behandlung. Nötigenfalls ist der Bestattungsaufwand zu bestreiten. Die in diesen Grundsätzen insbesondere unter B vorgesehene weitere Hilfe wird Juden nicht gewährt; auch die Zuwendungen der jüdischen freien Wohlfahrtspflege sind bei Prüfung der Hilfsbedürftigkeit voll anzurechnen. § 35 gilt nicht für Juden.

(2) Eine über Abs. 1 hinaus gehende Hilfe kann Juden gewährt werden, wenn sie die Auswanderung fördert oder sonst im öffentlichen Interesse liegt.

(3) Auf schwerkriegsbeschädigte Juden sind die §§ 18 bis 32 anzuwenden.

Artikel 2. Das Gesetz über Kleinrentnerhilfe vom 5. Juli 1934 (RGBl. I. S. 580) und die Verordnung zur Ergänzung dieses Gesetzes vom 24. Dezember 1937 (RGBl. I. S. 1415) gelten nicht für Juden.

Artikel 3. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1939 in Kraft.

Berlin, den 12. November 1938.

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsarbeitsminister
Franz Seldte

Der Reichsminister der Finanzen
Graf Schwerin von Krosigk

„Ein Mahnwort zur Judenfrage“ des Mecklenburger Oberkirchenrates vom 16. November 1938

Ein Mahnwort zur Judenfrage.
Seit einigen Tagen mehren sich beim Oberkirchenrat aus den Reihen des Kirchenvolks unserer Landeskirche Anfragen, die sich auf die letzten Maßnahmen des deutschen Volkes gegen das Judentum beziehen und vom christlichen und kirchlichen Standpunkt her eine klare Stellungnahme zur Judenfrage erwarten.
Wer sich der Seelenhaltung weiter Kreise des deutschen Volkes aus den letzten Jahren des Weltkrieges noch zu erinnern vermag, weiß, daß sich damals das deutsche Volk in seiner Beurteilung militärischer und politischer Vorgänge weithin von Erwägungen leiten ließ, die einseitig den Standpunkt der Einzelpersönlichkeit als Maßstab gelten ließen. Ohne den Dingen auf den Grund zu gehen, nahm man Vorkommnisse, die ganz gewiß menschlich bedauerlich waren, etwa den Untergang der Lusitania oder das Ernährungselend in der Heimat mit seinen den Einzelnen schwer treffenden Folgen, als alleiniges Kriterium, nach dem man die Politik auszurichten wünschte. Unter dem Motto: „Nicht der Mörder, sondern der Ermordete ist schuldig“ hat das Weltjudentum 1918 seinen Krieg gegen das Zweite Reich gewonnen, durch seine Greuelpropaganda den Widerstandswillen der Nation untergraben und schließlich im deutschen Zusammenbruch alle politischen und kulturellen Kommandohöhen in Deutschland besetzt. Das an seiner Michelei zugrunde gegangene deutsche Volk aber wurde, weil es mit seinen Peinigern Mitleid gehabt hatte, mitleidlos erpreßt und ausgesogen, bis es nach furchtbarsten Erfahrungen langer Jahre den Weg zu sich selber zurückfand. Es ist nötig, sich diese Tatsachen immer wieder vor Augen zu stellen.
Was ist nun von der Kirche D. Martin Luthers her angesichts der gegenwärtigen Situation zu sagen? Zunächst muß man Bezug nehmen auf die Ausführungen des deutschen Reformators aus den Jahren seiner Reife, die das Ergebnis der Erfahrungen seines Lebenskampfes darstellen. In D. Martin Luthers Schrift „Von den Jüden und ihren Lügen“ vom Jahre 1543 heißt es unter anderem:

„Was wollen wir Christen nun tun mit diesem verworfenen, verdammten Volk der Juden? Zu leiden ist’s uns nicht, nachdem sie bei uns sind und wir solch Lügen, Lästern und Fluchen von ihnen wissen, damit wir uns nicht teilhaftig machen aller ihrer Lügen, Flüche und Lästerungen. So können wir das unlöschliche Feuer göttlichen Zorns nicht löschen noch die Juden bekehren. Ich will meinen treuen Rat geben:
Erstlich, daß man ihre Synagogen und Schulen mit Feuer anstecke, und, was nicht verbrennen will, mit Erde überhäufe und beschütte, daß kein Mensch einen Stein oder Schlacke davon sehe ewiglich. Und solches soll man tun unserem Herrn und der Christenheit zu Ehren, damit Gott sehe, daß wir Christen seien und solch öffentlich Lügen, Fluchen und Lästern seines Sohnes und seiner Christen wissentlich nicht geduldet noch gebilligt haben.
Zum anderen, daß man auch ihre Häuser desgleichen zerbreche und zerstöre; denn sie treiben eben dasselbe darinnen, was sie in ihren Schulen treiben. Dafür mag man sie etwa unter ein Dach oder Stall tun, wie die Zigeuner, auf daß sie wissen, sie seien nicht Herren in unserem Land, wie sie rühmen.
Zum dritten, daß man ihnen nehme all ihre Betbüchlein und Talmudisten, darin solche Abgötterei, Lügen, Fluch und Lästerung gelehrt wird.
Zum vierten daß man ihren Rabbinern bei Leib und Leben verbiete, hinfort zu lehren; denn solch Amt haben sie mit allem Recht verloren.
Zum fünften, daß man den Juden das Geleit und Straße ganz und gar aufhebe; denn ihr sollt sie nicht schützen, es sei denn, ihr wolltet vor Gott aller ihrer Greuel teilhaftig sein.
Zum sechsten, daß man ihnen den Wucher verbiete. Alles was sie haben, haben sie uns geraubt durch ihren Wucher.
Zum siebenten, daß man den jungen starken Juden und Jüdinnen in die Hand gebe Flegel, Axt, Karst, Spaten, Rocken, Spindel und lasse sie ihr Brot verdienen im Schweiß der Nasen, wie Adams Kindern auferlegt ist.
Was wollen wir armen Prediger indes tun? Wir wollen glauben, daß unser Herr Jesus Christus wahrhaftig sei, der von solchen Juden, die ihn nicht annahmen, sondern kreuzigten, ein solch Urteil spricht: Ihr seid Schlangengezücht und Teufelskinder! – Nun werden uns unsere Herrschaften und alle solche barmherzigen Heiligen, die den Juden wohlwollen, zum wenisten den Raum lassen, daß wir glauben mögen Jesus Christus unserem Herrn, der freilich alle Herzen besser kennt als solche barmherzigen Heiligen, daß diese Juden müssen Schlangengezücht und Teufelskinder sein, die uns ebenso viel Gutes gönnen, wie ihr Vater, der Teufel. Wer nun Lust hat, solche giftigen Schlangen und Teufel, die ärgsten Feinde Christi und unser aller, zu beherbergen und zu ehren, der lasse sich diese Juden treulich befohlen sein und rühme sich danach, er sei barmherzig gewesen, habe den Teufel und seine jungen Teufel gestärkt, zu lastern unseren lieben Herrn. So ist er dann ein vollkommner Christ voller Werke der Barmherzigkeit, die ihm Christus belohnen wird am jüngsten Tage mit den Juden im ewigen höllischen Feuer.“
Und in der letzten Lutherpredigt vom 15. Februar 1546 sind folgende Ausführungen enthalten:
„Nun ist’s mit den Juden also getan, daß sie unseren Herrn Jesum Christum nur täglich lästern und schänden. Weil sie das tun und wir das wissen, so wollen wir es nicht leiden. Denn wenn ich den bei mir leide, der den Herrn Christum schändet, lästert und verflucht, so mache ich mich fremder Sünden teilhaftig. So ich doch an meinen eigenen Sünden genug habe, darum sollt ihr Herren sie nicht leiden, sondern sie wegtreiben. – Anders wird nichts daraus; denn sie treiben es zu arg, sie sind unsere öffentlichen Feinde, hören nicht auf, unseren Herrn Jesum Christum zu lästern, heißen die Jungfrau Maria eine Hure, Christum ein Hurenkind. Uns heißen sie Wechselbälge und, wenn sie uns könnten alle töten, so täten sie es gerne. Darum seid unverworren mit ihnen als mit denen, die da nicht anders bei euch tun, denn daß sie unseren lieben Herrn Jesum Christum greulich lästern, stehen uns nach Leib, Leben, Ehre und Gut. –
Darum bitte ich, wollet euch fremder Sünde nicht teilhaftig machen. Ihr habt genugsam Gott zu bitten, daß er euch gnädig sei und euer Regiment erhalte.
Das habe ich als ein Landskind euch zur Warnung wollen sagen zuletzt, daß ihr euch fremder Sünden nicht teilhaftig macht. Denn ich meine es ja gut und treulich mit euch allen.“
Wir sehen, schon D. Martin Luther bekämpft, und zwar gerade aus christlichen Beweggründen, mit aller Entschiedenheit das heute hauptsächlich im Bereich der westeuropäischen Zivilisation verbreitete und im Grunde krankhafte Mitleidsgefühl, das auf Grund falsch verstandener pseudochristlicher Humanitätsvorstellungen sich darüber erregt, daß sich der Mörder beim Schächten seines Opfers in den Finger geschnitten hat und nun nach dem Arzt schreit. Luther dagegen wünscht, daß unser Mitleid dem Opfer gelten soll, und der Richtigkeit dieses Standpunktes kann sich niemand verschließen, der wirklich etwas vom Christentum weiß. Kein im christlichen Glauben stehender Deutscher kann, ohne der guten und sauberen Sache des Freiheitskampfes der deutschen Nation gegen den jüdischen antichristlichen Weltbolschewismus untreu zu werden, die staatlichen Maßnahmen gegen die Juden im Reich, insbesondere die Einziehung jüdischer Vermögenswerte bejammern. Und den maßgebenden Vertretern von Kirche und Christentum im Auslande müssen wir ernstlich zu bedenken geben, daß der Weg zur jüdischen Weltherrschaft stets über grauenvolle Leichenfelder führt. Im Kleinen wie im Großen! Angefangen von der jüdischen Wucherherrschaft, die ungezählte Bauern und Handwerker als letzten Ausweg zum Strick greifen ließ, über die Schande des Blutes an deutschen Mädchen, die um kargen Brotes willen von ihren jüdischen Arbeitgebern zur Preisgabe ihrer Ehre gezwungen wurden (vergl. den Ausspruch des jüdischen Reichstagsabgeordneten Singer), bis zur Abschlachtung von Millionen christlicher Männer, Frauen und Kinder bei Errichtung der jüdischen Gewaltherrschaft über die christlichen Völker des Sowjetstaates! Erst wenige Jahre sind vergangen seit der Zeit, wo die jüdischen Machthaber in Deutschland kaltherzig durch die von Walter Rathenau künstlich heraufgeführte Inflation das ehrliche deutsche Bürgertum enteignen und der Verelendung preisgeben ließen und den deutschen Bauer wie den deutschen Arbeiter durch immer erneute Wirtschaftskrisen in Hunger und Not jagten. An allen internationalen Konferenztischen, von Versailles angefangen, haben die Juden gesessen, immer bereit, das deutsche Volk and den Meistbietenden zu verkaufen.
Angesichts aller dieser Tatsachen und bitteren Erfahrungen kann nicht mehr zweifelhaft sein, daß unser christliches Mitgefühl denen, die unter die Räuber gefallen sind, zu gelten hat, den vom Judentum betrogenen und ausgebeuteten Völkern Europas, nie und nimmer aber ihren Ausbeutern und Henkern, den Juden.
Darüber hinaus müssen wir aber auch das eine klar erkennen: Der Kampf gegen das Judentum ist zugleich eine Lebensfrage für die deutsche Seele. Das jüdische Gift der Zersetzung muß aus dem deutschen Volke restlos ausgeschieden werden, wenn anders das Reich seine Sendung erfüllen soll. Noch wagt sich der jüdische Geist immer wieder hier und dort hervor. Hinter der Maske völkischer Unbedingtheit lebt er als antichristlicher „arteigener Glaube“ weiter und trägt damit die jüdisch-völkischen Lebensnotwendigkeiten in den Lebensraum unseres blut- und bodengebundenen zu innerst christlichen Volkes hinein. Mit völkischen Vorzeichen versehen, bricht damit der vom echten volksbewußten Geiste deutscher Seelenhüter längst überwundene jüdische Materialismus in der Form der Gottes- und Christusfeindschaft wieder durch unter Anwendung der gleichen Mittel, gegen die das erwachte Deutschland schon vor 1933 zum Kampf auf Leben und Tod angetreten ist. Und leider gewahrt man gerade bei denen, die der Kirche den Vorwurf der Judenhörigkeit machen, oft eine erschreckende Verirrung in den jüdischen Geist der Ehrfurchtslosigkeit gegen alles, was unzähligen deutschen Menschen heilig war und ist. Wo die Gewissens- und Glaubensfreiheit auch nur im Geringsten gefährdet wird, herrscht nicht deutsche Frömmigkeit, sondern jüdische Unduldsamkeit. Im kirchlichen Raum wiederum erwächst uns die unabweisbare Pflicht, für die Entjudung des religiösen Erbes unseres Volkes alle Kräfte einzusetzen. Hier gilt es, gegenüber dem Unwesen eines judenchristlichen Dogmatismus die Kräfte der christlichen Liebe freizumachen. Und dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn es gelingt, zuvor die Schranken klerikaler, im Grunde jüdischer Intoleranz niederzureißen.
An die Herren Geistlichen der evangelisch-lutherischen Kirche Mecklenburgs aber ergeht hiermit die Aufforderung, unverzüglich in diesen entscheidungsvollen Tagen und in den vor uns liegenden Monaten, getreu dem Vermächtnis unseres Reformators D. Martin Luther, ihre Verkündigung in Predigt und Seelsorge so auszurichten, daß die deutsche Seele keinen Schaden leidet und den deutschen Menschen dazu verholfen wird, daß sie ohne falsche Gewissensbeschwerung [sic!] getrost alles daran setzen, eine Wiederholung der Zersetzung des Reiches durch den jüdischen Ungeist von innen her für alle Zeiten unmöglich zu machen. Wie unser Herr Jesus Christus selbst ausdrücklich bestätigt hat, ist des Menschen Nächster der, der die Barmherzigkeit an ihm tat (Lukas 10, 29-37). An unserm deutschen Volk aber, mit dem wir als seine Glieder unlöslich verbunden sind, hat die Barmherzigkeit getan nicht der Jude, sondern Adolf Hitler. Dem Führer gilt daher unsere Liebe als unserem Nächsten, ihm unsere unverbrüchliche Gefolgschaft und Treue auch in dem dem deutschen Volke aufgetragenen Kampf gegen die Juden!
Schwerin, den 16. Novermber 1938.
Der Oberkirchenrat.
Schultz.

Zit. nach: Kirchliches Amtsblatt für Mecklenburg 1938, S. 249ff.