Befehl des Führers: Bildung eines Fliegenden Standgerichtes (9. März 1945)

Der Führer

Hauptquartier, den 9.3.1945

1. Es wird sofort ein “Fliegendes Standgericht“ errichtet.
2. Das Gericht untersteht mir unmittelbar und erhält Aufträge von mir.
3. Gerichtsherr ist der dienstälteste Offizier des Gerichts. Er leitet die Ermittlungen und führt nach seinem Ermessen den Vorsitz der Hauptverhandlung
4. Das fliegende Standgericht ist zuständig für strafbare Handlungen von Angehörige alle Wehrmachtsteile und der Waffen-SS ohne Unterschied des Ranges. Der Gerichtsherr kann außerdem jede strafbare Handlung unter Meldung am mich an sich ziehen, auch wenn schon ein Verfahren schwebt.
5. Der Gerichtsherr hat bei allen Urteilen des Gerichts das uneingeschränkte Bestätigungsrecht. Er trifft die Volltstreckungsentscheidung.
6. In Sachen von ganz besonderer Bedeutung kann der Gerichtsherr vor der Entscheidung über die Bestätigung meine Weisung einholen.
7. Das Gnadenrecht entfällt.
8. Alle Dienststellen haben dem Gericht jede Unterstützung zu leisten.

gez. Adolf Hitler

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