Verordnung über die öffentliche Fürsorge für Juden vom 19. November 1938

Verordnung über die öffentliche Fürsorge für Juden

vom 19. November 1938.

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Satz 1 der Fürsorgepflichtverordnung und des § 11 des Gesetzes über Kleinrentnerhilfe vom 5. Juli 1934 (RGBl. I. S. 580) wird verordnet:

Artikel 1. Hinter § 35 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 1. August 1931 (RGBl. I. S. 439) wird folgender § 35a eingefügt:

§ 35a. (1) Juden (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, RGBl. I. S. 1333) sind im Falle der Hilfsbedürftigkeit auf die Hilfe der jüdischen freien Wohlfahrtspflege zu verweisen. Soweit diese nicht helfen kann, greift die öffentliche Fürsorge ein. Die Voraussetzungen der Hilfsbedürftigkeit sind streng zu prüfen. Gewährt werden Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Krankenpflege, Hilfe für Gebrechliche sowie für Schwangere und Wöchnerinnen Hebammenhilfe und, soweit erforderlich, ärztliche Behandlung. Nötigenfalls ist der Bestattungsaufwand zu bestreiten. Die in diesen Grundsätzen insbesondere unter B vorgesehene weitere Hilfe wird Juden nicht gewährt; auch die Zuwendungen der jüdischen freien Wohlfahrtspflege sind bei Prüfung der Hilfsbedürftigkeit voll anzurechnen. § 35 gilt nicht für Juden.

(2) Eine über Abs. 1 hinaus gehende Hilfe kann Juden gewährt werden, wenn sie die Auswanderung fördert oder sonst im öffentlichen Interesse liegt.

(3) Auf schwerkriegsbeschädigte Juden sind die §§ 18 bis 32 anzuwenden.

Artikel 2. Das Gesetz über Kleinrentnerhilfe vom 5. Juli 1934 (RGBl. I. S. 580) und die Verordnung zur Ergänzung dieses Gesetzes vom 24. Dezember 1937 (RGBl. I. S. 1415) gelten nicht für Juden.

Artikel 3. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1939 in Kraft.

Berlin, den 12. November 1938.

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsarbeitsminister
Franz Seldte

Der Reichsminister der Finanzen
Graf Schwerin von Krosigk

Das ist Verrat am Volke – Auszug aus einem Artikel aus dem Westdeutschen Beobachter vom 17.11.1938

Frau Kahle und ihr Sohn halfen der Jüdin Goldstein bei Aufräumungsarbeiten

In der Nacht zum vergangenen Dienstag bemerkte ein Polizeibeamter in dem Laden der Jüdin Emilie Goldstein, Kaiserstraße 22, der bei der Kundgebung der Bevölkerung gegen das Judentum als dem Schuldigen an der Ermordung Ernst vom Raths zertrümmert worden war, Licht und die Schatten mehrerer Personen. Da der Beamte annahm, es könne sich um Einbrecher handeln, trat er in den Laden ein und stellte vier Personen, drei Frauen und einen jungen Mann, die mit Aufräumungsarbeiten beschäftigt waren. Während zwei der Frauen, die jüdische Geschäftsinhaberin und die Jüdin Josepha Herz sofort ihren Namen angaben, verweigerten die dritte Frau und der junge Mann die Angabe ihrer Personalien. Sie sage ihren Namen nicht, weil sie „keine Lust habe, im Westdeutschen Beobachter zu stehen“, und wörtlich begründete sie ihre Anwesenheit in dem Judenladen: „Ich habe der Geschäftsinhaberin geholfen, weil ich eine alte Kundin von ihr bin.“ Erst als der Beamte sie darauf aufmerksam machte, daß er sie zur Feststellung ihrer Personalien auf die Wache mitnehmen müsse, gab die Frau an, daß sie die Gattin des Professors Kahle, Kaiserstraße 61, sei. Der junge Mann war ihr Sohn, der Student Wilhelm Kahle.
Eine „alte Kundin“ der Jüdin Goldstein.
Die ehrlich und rein empfindende Bonner Bevölkerung steht sprachlos vor einer solchen Gemeinheit. Das hatte Frau Kahle befürchtet, und deshalb wollte sie nicht im Westdeutschen Beobachter genannt sein. Sie weiß, daß das nicht nur die Nennung ihres Namens in einer Zeitung ist, sondern die Veröffentlichung eines vernichtenden Urteilsspruches, den das deutsche Volk über sie und ihren Sohn fällt. Sie wußte also, wie die Bonner Bevölkerung über ihre Handlungsweise urteilen würde, sie wußte, daß sie sich nicht nur außerhalb dieser Gemeinschaft, sondern gegen sie stellte. Und sie wußte, daß sie das ganze Volk in seinem heiligsten Gefühl beleidigte und verriet. Trotzdem war sie Judenkundin.
Als der feige jüdische Mord an einem deutschen Mann, der im Ausland sein Vaterland in treuer Pflichterfüllung vertrat, bekannt wurde, erhob sich das deutsche Volk in Empörung gegen das mörderische Judentum. Diese Frau und ihr Sohn aber empörte diese auch vom gesamten anständigen Ausland verabscheute Tat nicht, sie blieben aber auch nicht nur abseits stehen, nein, sie stellten sich an die Seite der Juden und halfen ihnen, gegen ihr eigenes Volk, die Wirkung der Volksempörung abzuschwächen.

[…]

Es gibt noch einen kleinen Kreis Gesinnungsgenossen vom Schlage einer Frau Kahle. Das wissen wir. Und es gibt noch einen Kreis jener, die über ihrer schwächlichen Sentimentalität die harten Erfordernisse zur Rettung Deutschlands nicht verstehen können wollen. Es gibt noch solche, die ihr im allgemeinen vielleicht verständliches Mitleid irreführt. Es gibt sie bis in die letzten Schattierungen jener, die das Judentum als Verbrecher und Feind Deutschlands erkennen, aber  – eine rücksichtslose Bestrafung als zu hart empfinden. Diese letzteren führen gerne das Wort „Menschlichkeit“ im Munde und vergessen, daß es in dieser Frage nur eine wahre Menschlichkeit gibt: die Ausrottung der Weltpest.

Zitiert nach: KAHLE, Marie: Was hätten Sie getan? Die Flucht der Familie Kahle aus Nazi-Deutschland, Bonn 1998, S. 189f.

„Ein Mahnwort zur Judenfrage“ des Mecklenburger Oberkirchenrates vom 16. November 1938

Ein Mahnwort zur Judenfrage.
Seit einigen Tagen mehren sich beim Oberkirchenrat aus den Reihen des Kirchenvolks unserer Landeskirche Anfragen, die sich auf die letzten Maßnahmen des deutschen Volkes gegen das Judentum beziehen und vom christlichen und kirchlichen Standpunkt her eine klare Stellungnahme zur Judenfrage erwarten.
Wer sich der Seelenhaltung weiter Kreise des deutschen Volkes aus den letzten Jahren des Weltkrieges noch zu erinnern vermag, weiß, daß sich damals das deutsche Volk in seiner Beurteilung militärischer und politischer Vorgänge weithin von Erwägungen leiten ließ, die einseitig den Standpunkt der Einzelpersönlichkeit als Maßstab gelten ließen. Ohne den Dingen auf den Grund zu gehen, nahm man Vorkommnisse, die ganz gewiß menschlich bedauerlich waren, etwa den Untergang der Lusitania oder das Ernährungselend in der Heimat mit seinen den Einzelnen schwer treffenden Folgen, als alleiniges Kriterium, nach dem man die Politik auszurichten wünschte. Unter dem Motto: „Nicht der Mörder, sondern der Ermordete ist schuldig“ hat das Weltjudentum 1918 seinen Krieg gegen das Zweite Reich gewonnen, durch seine Greuelpropaganda den Widerstandswillen der Nation untergraben und schließlich im deutschen Zusammenbruch alle politischen und kulturellen Kommandohöhen in Deutschland besetzt. Das an seiner Michelei zugrunde gegangene deutsche Volk aber wurde, weil es mit seinen Peinigern Mitleid gehabt hatte, mitleidlos erpreßt und ausgesogen, bis es nach furchtbarsten Erfahrungen langer Jahre den Weg zu sich selber zurückfand. Es ist nötig, sich diese Tatsachen immer wieder vor Augen zu stellen.
Was ist nun von der Kirche D. Martin Luthers her angesichts der gegenwärtigen Situation zu sagen? Zunächst muß man Bezug nehmen auf die Ausführungen des deutschen Reformators aus den Jahren seiner Reife, die das Ergebnis der Erfahrungen seines Lebenskampfes darstellen. In D. Martin Luthers Schrift „Von den Jüden und ihren Lügen“ vom Jahre 1543 heißt es unter anderem:

„Was wollen wir Christen nun tun mit diesem verworfenen, verdammten Volk der Juden? Zu leiden ist’s uns nicht, nachdem sie bei uns sind und wir solch Lügen, Lästern und Fluchen von ihnen wissen, damit wir uns nicht teilhaftig machen aller ihrer Lügen, Flüche und Lästerungen. So können wir das unlöschliche Feuer göttlichen Zorns nicht löschen noch die Juden bekehren. Ich will meinen treuen Rat geben:
Erstlich, daß man ihre Synagogen und Schulen mit Feuer anstecke, und, was nicht verbrennen will, mit Erde überhäufe und beschütte, daß kein Mensch einen Stein oder Schlacke davon sehe ewiglich. Und solches soll man tun unserem Herrn und der Christenheit zu Ehren, damit Gott sehe, daß wir Christen seien und solch öffentlich Lügen, Fluchen und Lästern seines Sohnes und seiner Christen wissentlich nicht geduldet noch gebilligt haben.
Zum anderen, daß man auch ihre Häuser desgleichen zerbreche und zerstöre; denn sie treiben eben dasselbe darinnen, was sie in ihren Schulen treiben. Dafür mag man sie etwa unter ein Dach oder Stall tun, wie die Zigeuner, auf daß sie wissen, sie seien nicht Herren in unserem Land, wie sie rühmen.
Zum dritten, daß man ihnen nehme all ihre Betbüchlein und Talmudisten, darin solche Abgötterei, Lügen, Fluch und Lästerung gelehrt wird.
Zum vierten daß man ihren Rabbinern bei Leib und Leben verbiete, hinfort zu lehren; denn solch Amt haben sie mit allem Recht verloren.
Zum fünften, daß man den Juden das Geleit und Straße ganz und gar aufhebe; denn ihr sollt sie nicht schützen, es sei denn, ihr wolltet vor Gott aller ihrer Greuel teilhaftig sein.
Zum sechsten, daß man ihnen den Wucher verbiete. Alles was sie haben, haben sie uns geraubt durch ihren Wucher.
Zum siebenten, daß man den jungen starken Juden und Jüdinnen in die Hand gebe Flegel, Axt, Karst, Spaten, Rocken, Spindel und lasse sie ihr Brot verdienen im Schweiß der Nasen, wie Adams Kindern auferlegt ist.
Was wollen wir armen Prediger indes tun? Wir wollen glauben, daß unser Herr Jesus Christus wahrhaftig sei, der von solchen Juden, die ihn nicht annahmen, sondern kreuzigten, ein solch Urteil spricht: Ihr seid Schlangengezücht und Teufelskinder! – Nun werden uns unsere Herrschaften und alle solche barmherzigen Heiligen, die den Juden wohlwollen, zum wenisten den Raum lassen, daß wir glauben mögen Jesus Christus unserem Herrn, der freilich alle Herzen besser kennt als solche barmherzigen Heiligen, daß diese Juden müssen Schlangengezücht und Teufelskinder sein, die uns ebenso viel Gutes gönnen, wie ihr Vater, der Teufel. Wer nun Lust hat, solche giftigen Schlangen und Teufel, die ärgsten Feinde Christi und unser aller, zu beherbergen und zu ehren, der lasse sich diese Juden treulich befohlen sein und rühme sich danach, er sei barmherzig gewesen, habe den Teufel und seine jungen Teufel gestärkt, zu lastern unseren lieben Herrn. So ist er dann ein vollkommner Christ voller Werke der Barmherzigkeit, die ihm Christus belohnen wird am jüngsten Tage mit den Juden im ewigen höllischen Feuer.“
Und in der letzten Lutherpredigt vom 15. Februar 1546 sind folgende Ausführungen enthalten:
„Nun ist’s mit den Juden also getan, daß sie unseren Herrn Jesum Christum nur täglich lästern und schänden. Weil sie das tun und wir das wissen, so wollen wir es nicht leiden. Denn wenn ich den bei mir leide, der den Herrn Christum schändet, lästert und verflucht, so mache ich mich fremder Sünden teilhaftig. So ich doch an meinen eigenen Sünden genug habe, darum sollt ihr Herren sie nicht leiden, sondern sie wegtreiben. – Anders wird nichts daraus; denn sie treiben es zu arg, sie sind unsere öffentlichen Feinde, hören nicht auf, unseren Herrn Jesum Christum zu lästern, heißen die Jungfrau Maria eine Hure, Christum ein Hurenkind. Uns heißen sie Wechselbälge und, wenn sie uns könnten alle töten, so täten sie es gerne. Darum seid unverworren mit ihnen als mit denen, die da nicht anders bei euch tun, denn daß sie unseren lieben Herrn Jesum Christum greulich lästern, stehen uns nach Leib, Leben, Ehre und Gut. –
Darum bitte ich, wollet euch fremder Sünde nicht teilhaftig machen. Ihr habt genugsam Gott zu bitten, daß er euch gnädig sei und euer Regiment erhalte.
Das habe ich als ein Landskind euch zur Warnung wollen sagen zuletzt, daß ihr euch fremder Sünden nicht teilhaftig macht. Denn ich meine es ja gut und treulich mit euch allen.“
Wir sehen, schon D. Martin Luther bekämpft, und zwar gerade aus christlichen Beweggründen, mit aller Entschiedenheit das heute hauptsächlich im Bereich der westeuropäischen Zivilisation verbreitete und im Grunde krankhafte Mitleidsgefühl, das auf Grund falsch verstandener pseudochristlicher Humanitätsvorstellungen sich darüber erregt, daß sich der Mörder beim Schächten seines Opfers in den Finger geschnitten hat und nun nach dem Arzt schreit. Luther dagegen wünscht, daß unser Mitleid dem Opfer gelten soll, und der Richtigkeit dieses Standpunktes kann sich niemand verschließen, der wirklich etwas vom Christentum weiß. Kein im christlichen Glauben stehender Deutscher kann, ohne der guten und sauberen Sache des Freiheitskampfes der deutschen Nation gegen den jüdischen antichristlichen Weltbolschewismus untreu zu werden, die staatlichen Maßnahmen gegen die Juden im Reich, insbesondere die Einziehung jüdischer Vermögenswerte bejammern. Und den maßgebenden Vertretern von Kirche und Christentum im Auslande müssen wir ernstlich zu bedenken geben, daß der Weg zur jüdischen Weltherrschaft stets über grauenvolle Leichenfelder führt. Im Kleinen wie im Großen! Angefangen von der jüdischen Wucherherrschaft, die ungezählte Bauern und Handwerker als letzten Ausweg zum Strick greifen ließ, über die Schande des Blutes an deutschen Mädchen, die um kargen Brotes willen von ihren jüdischen Arbeitgebern zur Preisgabe ihrer Ehre gezwungen wurden (vergl. den Ausspruch des jüdischen Reichstagsabgeordneten Singer), bis zur Abschlachtung von Millionen christlicher Männer, Frauen und Kinder bei Errichtung der jüdischen Gewaltherrschaft über die christlichen Völker des Sowjetstaates! Erst wenige Jahre sind vergangen seit der Zeit, wo die jüdischen Machthaber in Deutschland kaltherzig durch die von Walter Rathenau künstlich heraufgeführte Inflation das ehrliche deutsche Bürgertum enteignen und der Verelendung preisgeben ließen und den deutschen Bauer wie den deutschen Arbeiter durch immer erneute Wirtschaftskrisen in Hunger und Not jagten. An allen internationalen Konferenztischen, von Versailles angefangen, haben die Juden gesessen, immer bereit, das deutsche Volk and den Meistbietenden zu verkaufen.
Angesichts aller dieser Tatsachen und bitteren Erfahrungen kann nicht mehr zweifelhaft sein, daß unser christliches Mitgefühl denen, die unter die Räuber gefallen sind, zu gelten hat, den vom Judentum betrogenen und ausgebeuteten Völkern Europas, nie und nimmer aber ihren Ausbeutern und Henkern, den Juden.
Darüber hinaus müssen wir aber auch das eine klar erkennen: Der Kampf gegen das Judentum ist zugleich eine Lebensfrage für die deutsche Seele. Das jüdische Gift der Zersetzung muß aus dem deutschen Volke restlos ausgeschieden werden, wenn anders das Reich seine Sendung erfüllen soll. Noch wagt sich der jüdische Geist immer wieder hier und dort hervor. Hinter der Maske völkischer Unbedingtheit lebt er als antichristlicher „arteigener Glaube“ weiter und trägt damit die jüdisch-völkischen Lebensnotwendigkeiten in den Lebensraum unseres blut- und bodengebundenen zu innerst christlichen Volkes hinein. Mit völkischen Vorzeichen versehen, bricht damit der vom echten volksbewußten Geiste deutscher Seelenhüter längst überwundene jüdische Materialismus in der Form der Gottes- und Christusfeindschaft wieder durch unter Anwendung der gleichen Mittel, gegen die das erwachte Deutschland schon vor 1933 zum Kampf auf Leben und Tod angetreten ist. Und leider gewahrt man gerade bei denen, die der Kirche den Vorwurf der Judenhörigkeit machen, oft eine erschreckende Verirrung in den jüdischen Geist der Ehrfurchtslosigkeit gegen alles, was unzähligen deutschen Menschen heilig war und ist. Wo die Gewissens- und Glaubensfreiheit auch nur im Geringsten gefährdet wird, herrscht nicht deutsche Frömmigkeit, sondern jüdische Unduldsamkeit. Im kirchlichen Raum wiederum erwächst uns die unabweisbare Pflicht, für die Entjudung des religiösen Erbes unseres Volkes alle Kräfte einzusetzen. Hier gilt es, gegenüber dem Unwesen eines judenchristlichen Dogmatismus die Kräfte der christlichen Liebe freizumachen. Und dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn es gelingt, zuvor die Schranken klerikaler, im Grunde jüdischer Intoleranz niederzureißen.
An die Herren Geistlichen der evangelisch-lutherischen Kirche Mecklenburgs aber ergeht hiermit die Aufforderung, unverzüglich in diesen entscheidungsvollen Tagen und in den vor uns liegenden Monaten, getreu dem Vermächtnis unseres Reformators D. Martin Luther, ihre Verkündigung in Predigt und Seelsorge so auszurichten, daß die deutsche Seele keinen Schaden leidet und den deutschen Menschen dazu verholfen wird, daß sie ohne falsche Gewissensbeschwerung [sic!] getrost alles daran setzen, eine Wiederholung der Zersetzung des Reiches durch den jüdischen Ungeist von innen her für alle Zeiten unmöglich zu machen. Wie unser Herr Jesus Christus selbst ausdrücklich bestätigt hat, ist des Menschen Nächster der, der die Barmherzigkeit an ihm tat (Lukas 10, 29-37). An unserm deutschen Volk aber, mit dem wir als seine Glieder unlöslich verbunden sind, hat die Barmherzigkeit getan nicht der Jude, sondern Adolf Hitler. Dem Führer gilt daher unsere Liebe als unserem Nächsten, ihm unsere unverbrüchliche Gefolgschaft und Treue auch in dem dem deutschen Volke aufgetragenen Kampf gegen die Juden!
Schwerin, den 16. Novermber 1938.
Der Oberkirchenrat.
Schultz.

Zit. nach: Kirchliches Amtsblatt für Mecklenburg 1938, S. 249ff.

Weisung des Reichserziehungsministers Rust vom 15. November 1938

Nach der ruchlosen Mordtat von Paris kann es keinem deutschen Lehrer und keiner deutschen Lehrerin mehr zugemutet werden, an jüdische Schulkinder Unterricht zu erteilen. Auch versteht es sich von selbst, daß es für deutsche Schüler und Schülerinnen unerträglich ist, mit Juden in einem Klassenraum zu sitzen.
Die Rassentrennung im Schulwesen ist zwar in den letzten Jahren im allgemeinen bereits durchgeführt, doch ist ein Restbestand jüdischer Schüler auf den deutschen Schulen übriggeblieben, dem der gemeinsame Schulbesuch mit deutschen Jungen und Mädeln nunmehr nicht weiter gestattet werden kann. Vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Regelung ordne ich daher mit sofortiger Wirkung an:

1. Juden ist der Besuch deutscher Schulen nicht gestattet. Sie dürfen nur jüdische Schulen besuchen. Soweit es noch nicht geschehen sein sollte, sind alle zur Zeit eine deutsche Schule besuchenden jüdischen Schüler und Schülerinnen sofort zu entlassen.

2. Wer jüdisch ist, bestimmt § 5 der Ersten Verordnung vom 14.11.1935 zum Reichsbürgergesetz.

3. Diese Regelung erstreckt sich auf alle mir unterstellten Schulen einschließlich der Pflichtschulen.

Berlin, den 15. November 1938.
Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.

Zit. nach Dorothee Wein: Zeugen der Shoah. Antisemitismus an Berliner Schulen bis 1938, Berlin 2010, S. 11.

„Herr Nachbar, hawwe Sie den schon?“

„Es war ein Donnerstag; ich war nicht Schulen (=in die Synagoge) gegangen, da ich mich nicht so wohlfühlte. Bald darauf kam Herbert von dort zurück und berichtete: ‚Die Synagoge brennt!‘ Alsbald rief ein Nachbar vom gegenüberliegenden Haus, Otto Metzger, herüber, daß auch die Synagoge in der Hindenburgstraße in Brand stehe. (…)

Wir saßen nun zu Hause, als gegen Mittag der Verwalter des Israelitischen Krankenhauses, Herr Klein, telefonierte, ich müsse sofort hinkommen, es seien Verletzte eingeliefert worden er könne keinen Arzt erreichen, er wisse nicht, was zu machen. Ich sagte, ich sei doch auch kein Arzt und könne nicht helfen, aber er drängte, er könne keine Verantwortung übernehmen, ich müsse kommen. […] Ich war aber kaum im Krankenhaus angekommen, als ich am Telefon verlangt wurde; eine barsche Stimme wollte wissen, ob ich der Herr Cahn sei und im Krankenhaus wäre: ‚Sagen Sie die Wahrheit, sonst schlagen wir alles kurz und klein.‘ [Mittlerweile wurde Cahns Wohnung zerstört. Seine Familie erreichte er erst nach einiger Zeit, da seine Mutter den Telefonapparat erst unter den Trümmer herausholen musste. Jacob Cahn kehrte nach Hause zurück.]

Vor dem Haus sah ich Möbelstücke, die aus dem zweiten Stock herunter geworfen worden waren, und als ich unter diesen den großen Klubsessel aus dem Herrenzimmer inspizierte, fragten mich zwei der Plünderer höflich: ‚Herr Nachbar, hawwe Sie den schon?‘ Sie glaubten, ich wolle mich auch an dem Raub beteiligten. Da ich gesehen hatte, daß der Sessel unheilbar kaputt war, lehnte ich den Vortritt ab. […]“

Jacob Cahn war stellvertretender Vorsitzender einer Mainzer Israelitischen Gemeinde.

 

Quelle: Keim, Anton Maria (Hg.): „Als die letzten Hoffnungen verbrannten…“. Dokumentation zu einem Projekt der Stadt Mainz […]. [vermutlich Mainz 1988]. S. 111-112.

Aus dem NS-Kurier (11.11.1938)

Der gerechte Volkszorn übt Vergeltung

In Stuttgart waren es gegen 3 Uhr in der Frühe, als sich der mondbeschienene Himmel vom Flammenschein rötete. Die Synagoge in der Hospitalstraße brannte lichterloh […] Das nächtliche Schauspiel hatte verständlicherweise noch viele Zuschauer angelockt. Überall empfand man Freude darüber, daß auf diese Weise wenigstens ein ganz bescheidener Bruchteil der Verbrechen der Juden eine Sühne findet. […] Um die Mittagsstunden waren die Ansammlungen der erregten Menge so stark, daß auf der Königsstraße der Kraftfahrzeugverkehr umgeleitet werden mußte. Die Eingänge zu den Geschäften waren von SS-Posten besetzt. Nun trat die SS als Ordnungsmacht auf. Die Besitzer der demolierten Geschäfte wurden aufgefordert, die leeren Öffnungen mit Brettern zu verschalen.“.

 

Quelle: DIPPER, Theodor, Die Evangelische Bekenntnis-Gemeinschaft in Württemberg 1933-1945. Arbeiten zu Geschichte des Kirchenkampfes. Band 17. Göttingen 1966. S. 20-30.

Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben vom 12. November 1938

Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 887) verordne ich folgendes:
§ 1
Alle Schäden, welche durch die Empörung des Volkes über die Hetze des internationalen Judentums gegen das nationalsozialistische Deutschland am 8., 9. und 10. November 1938 an jüdischen Gewerbebetrieben und Wohnungen entstanden sind, sind von dem jüdischen Inhaber oder jüdischen Gewerbetreibenden sofort zu beseitigen.
§ 2
(1) Die Kosten der Wiederherstellung trägt der Inhaber der betroffenen jüdischen Gewerbebetriebe und Wohnungen.
(2) Versicherungsansprüche von Juden deutscher Staatsangehörigkeit werden zugunsten des Reichs beschlagnahmt.
§ 3
Der Reichswirtschaftsminister wird ermächtigt, im Benehmen mit den übrigen Reichsministern Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Berlin, den 12. November 1938
Der Beauftragte für den Vierjahresplan
Göring
Generalfeldmarschall

Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938

Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 887) wird folgendes verordnet:
§ 1
(1) Juden (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 – Reichsgesetzbl. I S. 1333) ist vom 1. Januar 1939 ab der Betrieb von Einzelhandelsverkaufsstellen, Versandgeschäften oder Bestellkontoren sowie der selbständige Betrieb eines Handwerks untersagt.
(2) Ferner ist ihnen mit Wirkung vom gleichen Tage verboten, auf Märkten aller Art, Messen oder Ausstellungen Waren oder gewerbliche Leistungen anzubieten, dafür zu werben oder Bestellungen darauf anzunehmen.
(3) Jüdische Gewerbebetriebe (Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. Juni 1938 – Reichsgesetzbl. I S. 627), die entgegen diesem Verbot geführt werden, sind polizeilich zu schließen.
§ 2
(1) Ein Jude kann vom 1. Januar 1939 ab nicht mehr Betriebsführer im Sinne des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 45) sein.
(2) Ist ein Jude als leitender Angestellter in einem Wirtschaftsunternehmen tätig, so kann ihm mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Mit Ablauf der Kündigungsfrist erlöschen alle Ansprüche des Dienstverpflichteten aus dem gekündigten Vertrage, insbesondere auch Ansprüche auf Versorgungsbezüge und Abfindungen.
§ 3
(1) Ein Jude kann nicht Mitglied einer Genossenschaft sein.
(2) Jüdische Mitglieder von Genossenschaften scheiden zum 31. Dezember 1938 aus. Eine besondere Kündigung ist nicht erforderlich.
§ 4
Der Reichswirtschaftsminister wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die zu dieser Verordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Er kann Ausnahmen zulassen, soweit diese infolge der Überführung eines jüdischen Gewerbebetriebes in nichtjüdischen Besitz, zur Liquidation jüdischer Gewerbebetriebe oder in besonderen Fällen zur Sicherstellung des Bedarfs erforderlich sind.
Berlin, den 12. November 1938.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan
Göring
Generalfeldmarschall

 

Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit vom 12. November 1938

Die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk und Reich, die auch vor feigen Mordtaten nicht zurückschreckt, erfordert entschiedene Abwehr und harte Sühne.
Ich bestimme daher auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 887) das Folgende:
§ 1
Den Juden deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gesamtheit wird die Zahlung einer Kontribution von 1 000 000 000 Reichsmark an das Deutsche Reich auferlegt.
§ 2
Die Durchführungsbestimmungen erläßt der Reichsminister der Finanzen im Benehmen mit den beteiligten Reichsministern.
Berlin, den 12. November 1938.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan
Göring
Generalfeldmarschall

 

Aufzeichnung des Unterstaatssekretärs Woermann zu den wesentlichen Ergebnissen der Besprechung vom 12. November 1938

1. Arisierung der Wirtschaft soll beschleunigt durchgeführt werden. […]

2. Enteignungen von jüdischem Grundbesitz, Kunstgegenständen, Schmuck, Aktien usw. Frage ist einem kleinen Ausschuß unter Vorsitz Reichsministers Funk überwiesen.

3. Sofortige Prüfung durch zuständige innere Ressorts der Frage der Zwangsarbeit des jüdischen Proletariats. Prüfung der Frage der Beschränkung der Freizügigkeit der Juden (Ghettos?) sowie einer Reihe von Einzelmaßnahmen wie Verbot des Besuchs von Kurorten, Bädern, Wäldern, der Benutzung von Schlafwagen, Besuch deutscher Schulen durch jüdische Kinder usw.

4. Verbot des Besuchs von Theatern, Konzerten, Kinos usw. durch Juden […]

5. Auferlegung einer einmaligen Kontribution von einer Milliarde Reichsmark an die deutschen Juden […]

6. Jüdische Auswanderung soll auf jede Weise gefördert werden.

7. Der durch Aktion gegen Juden letzter Tage entstandene Schaden soll in noch festzulegender Form zu lasten deutscher Juden gehen […]

8. Strengstes Verbot eigenmächtiger Aktionen […]

9. Habe frage der Beteiligung ausländischer Juden angemeldet und Beteiligung Auswärtigen Amts an allen Maßnahmen generell und im Einzelfall sichergestellt. Ausgangspunkt dabei, daß Rücksicht auf Ausland nur zu nehmen ist, wenn vorwiegendes Reichsinteresse dazu zwingt; Zusage der Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen.

Zit. nach: Hans-Jürgen Döscher: “Reichskristallnacht”. Die Novemberpogrome 1938, München 2000, S. 124-125.