Bereits zu Beginn des Jahres 1933, als noch kein Propagandaministerium in Deutschland existierte, arbeitete die Propagandamaschine der Nationalsozialisten seit langem. Schon im Dezember 1920 hatte die NSDAP den vor dem Ruin stehenden Völkischen Beobachter auf Hitlers Bestreben hin aus nationalen Kreisen erworben und diesen immer weiter zu ihrem Parteiorgan ausgebaut. ((Vgl. Hünger, Heinz: Aus der Geschichte des Völkischen Beobachters. In: Deutsche Presse 18/1934, S. 3ff, zit. nach Koszyk, Kurt, Das Ende des Rechtsstaates 1933/34 und die deutsche Presse, Düsseldorf 1960, S.6.)) Finanziert wurde dies in erster Linie durch die persönliche und finanzielle Unterstützung einiger Parteiführer. ((Vgl. Frei, Norbert, Nationalsozialistische Presse und Propaganda in: Martin Broszat/Horst Möller (Hrsg.), Das Dritte Reich. Herrschaftsstruktur und Geschichte, München 1983, S. 157.)) Der Völkische Beobachter war bis 1926 die einzige NS-Tageszeitung und verfügte bis 1926 nur über eine geringe Auflage von 10.700 gedruckten Zeitungen. Die Partei war bis 1930 nicht in der finanziellen Lage, effektive Propaganda über die Zeitungen zu betreiben. Zwar hatte man bis 1928 vier Tageszeitungen erwerben können, allerdings kamen diese nicht über eine Tagesauflage von 22.812 Exemplaren hinaus. Wichtige Verbreitungsgebiete der Zeitungen waren dabei Preußen und Bayern. Die NSDAP verfügte Mitte Februar 1930 über 24 und Mitte 1932 über 47 Tageszeitungen in Berlin, in Bayern waren es Mitte Februar 1930 über elf täglich erscheinende Blätter und Mitte 1932 16 Tageszeitungen. ((Vgl. Koszyk, Kurt, Das Ende des Rechtsstaates 1933/34 und die deutsche Presse, S. 6.))
Gerade der schnelle Anstieg nationalsozialistischer Blätter in Preußen ab 1930 lässt erkennen, wie sehr die Nationalsozialisten auf die Propaganda bauten. Finanziert wurde diese nationalsozialistische Pressetätigkeit anfangs vor allem durch den Verkauf von Mein Kampf, allerdings kam mit dem gestiegenen Absatz des Völkischen Beobachters auch Geld in die Parteikasse, sodass der Erlös des Völkischen Beobachters 1932 mit 3,9 Millionen Reichsmark zur Finanzierung des NSDAP-Wahlkampfes beitrug. ((Vgl. Koszyk, Kurt, Deutsche Presse 1914-1945. Geschichte der deutschen Presse Teil III, Berlin 1972, S. 382.))
Genaue Zahlen, wie viele Zeitungen insgesamt 1930 und 1932 in Preußen und Bayern erschienen, existieren nicht, aber allein in Berlin betrug die Zahl der täglich erscheinenden Zeitungen 1928 147 ((https://www.bpb.de/themen/502I33,6,0,Zwischen_Festigung_und_Gef%E4hrdung_1924_1929.html.)), deutschlandweit waren es 3356 verschiedene Tageszeitungen (von Wochen- und Monatszeitungen ganz abgesehen). Die Weltwirtschaftskrise hatte keine Auswirkungen auf die Presselandschaft des Deutschen Reiches in dem Sinne, dass während dieser Zeit kaum Zeitungen eingestellt wurden, allerdings ging die Auflage der Zeitungen stark zurück, sodass einige Blätter einen Einbruch von bis zu 20 Prozent zu verzeichnen hatten. ((Vgl. Stöber, Rudolf, Deutsche Pressegeschichte, 2., überarbeitete Auflage, Konstanz 2005, S.159ff.)) Wie viele Zeitungen allerdings einen Auflagenschwund zu verzeichnen hatten, ist nicht mit Sicherheit zu sagen, da es in der Weimarer Republik kaum Aufzeichnungen über die Auflagen gab und davon ausgegangen werden kann, dass die vorliegenden Zahlen von einem Einbruch von bis zu 20 Prozent noch zu niedrig geschätzt sind. ((Zur Problematik der Gesamtauflagenermittlung von Tageszeitungen der Weimarer Republik s. Führer, Karl Christian, Die Tageszeitung als wichtigstes Massenmedium der nationalsozialistischen Gesellschaft, in: Wolfgang Benz/Michael Borgolte/Georg G. Iggers et. al. (Hrsg.), Zeitschrift für Zeitgeschichte, 55. Jahrgang, Heft 5, Berlin 2007, S. 413ff.))
Erst ab 1930 ist ein signifikanter Anstieg der nationalsozialistischen Tagespresse zu verzeichnen. So wurden 1930 in mehreren Großstädten neue nationalsozialistische Zeitungen mit Hilfe des parteieigenen Eher-Verlags gegründet. Aber auch bereits existierende nationalsozialistische Blätter konnten ab 1930 wöchentlich erscheinen. Dazu zählen der Westdeutsche Beobachter, das Hamburger Tageblatt (ehemals Volksblatt) und die Essener National-Zeitung. ((Vgl. Koszyk, Kurt, Deutsche Presse 1914-1945, S. 384.)) Verfügte die NSDAP 1929 noch über 10 Tageszeitungen mit einer Tagesauflage von 72.590 Exemplaren, so wird davon ausgegangen, dass es 1933 bereits 86 Tageszeitungen gab, die es zu einer täglichen Auflage von 3.197.964 Zeitungen brachten ((Vgl. Ebd., S. 385.)), beziehungsweise unmittelbar vor der „Machtübernahme“ 59 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 780.000 Exemplaren waren. Dennoch machte die damalige Auflage der nationalsozialistischen Presse nur 5 Prozent der deutschen Gesamtpresse aus ((Vgl. Frei, Norbert, Nationalsozialistische Presse und Propaganda, S.165f.)).
Viel wichtiger als die eigene nationalsozialistische Presse ist in diesem Zusammenhang, dass die NSDAP seit Oktober 1931 Mitglied der Harzburger Front war. Dadurch war eine Verbindung zum Medienmogul Alfred Hugenberg geschaffen, der im Scherl-Verlag eine nationale Presse vertrieb ((Vgl. Koszyk, Kurt, Das Ende des Rechtsstaates 1933/34 und die deutsche Presse, S. 6.)) und daneben 1928 auch über die drei weiteren Gebiete des Publikationswesens „Annoncenexpedition und Propaganda, Internationaler Nachrichtendienst und Film“ ((Bernhard, Ludwig, Der „Hugenberg-Konzern“. Psychologie und Technik einer Großorganisation der Presse, Berlin 1928, S. 94.)) verfügte. Durch die starke Präsenz des Hugenbergkonzerns in der Provinzpresselandschaft wurde „die Verteilung der Einflußzone über das Reich“ ((Ebd., S. 105.)) ausgebaut und verstärkte so die politische Wirkung des Konzerns, die von einigen Zeitzeugen als „‘indirekte und mittelbare Einflußnahme‘“ ((ebd.)) auf die Bevölkerung verstanden wurden. ((Vgl. ebd.)) Der Hugenberg-Konzern hatte durch seinen weitreichenden Einfluss auf die Provinzpresse den Stand eines rechten Meinungsklimas verbessert, sodass bürgerliche Blätter, aber auch die Presse der übrigen Parteien der Weimarer Republik, in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt wurden, was eine Radikalisierung der deutschen Presselandschaft zur Folge hatte. ((Vgl. Stöber, Rudolf, Deutsche Pressegeschichte, S. 235.)) Mithilfe dieser beiden Verbreitungswege wurde von Seiten der Nationalsozialisten versucht, kritische Stimmen der übrigen Reichspresse zu übertönen. ((Vgl. Zur Problematik der liberalen Presse zu dieser Zeit s.a. Bosch, Michael, Liberale Presse in der Krise. Die Innenpolitik der Jahre 1930 bis 1933 im Spiegel des „Berliner Tageblatts“, der „Frankfurter Zeitung“ und der „Vossischen Zeitung“, Frankfurt/M und München 1976.))
Als die Nationalsozialisten die Regierungsgewalt am 30. Januar 1933 übertragen bekamen, boten sich ihnen natürlich gänzlich andere Maßnahmen, sodass sie unliebsame, kritische Stimmen nicht mehr bloß übertönen mussten. Am 4. Februar 1933 wurde die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes erlassen, die die Pressefreiheit stark beschnitt. Besonders die Paragraphen 7 und 9 der Verordnung machten eine freie Berichterstattung kaum möglich. So konnten nach § 7 alle Druckschriften polizeilich beschlagnahmt und eingezogen werden, deren Inhalt geeignet sei, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu gefährden. Der Paragraph neun definierte, dass periodische Druckschriften, die u.a. zu Generalstreiks aufriefen und Organe, Einrichtungen, Behörden oder leitende Beamte des Staates beschimpfen oder böswillig verächtlich machen würden, verboten werden könnten. ((Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4.2.1933, RGBl I, 6.2.1933, S. 35-40, in: Bernd Sösemann (Hrsg.), Propaganda. Medien und Öffentlichkeit in der NS-Diktatur, Bd. 1, Stuttgart 2011, S. 96.))
Am 23. März 1933 schuf die Reichsregierung mit dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich auch eine Rechtsgrundlage für die Abschaffung der Pressefreiheit in Deutschland. Die demokratische Weimarer Verfassung war somit nicht länger gültig. Damit begann eine Willkürherrschaft, der auch die freie Presse zum Opfer fiel. Durch Einschüchterung der Redaktionen und dem politisch bzw. „rassisch“ begründeten Ausscheiden vieler bedeutender Journalisten wurde die Presse „uniformiert“. Den Redaktionen wurde mit unterschiedlichen Aktionen zu verstehen gegeben, welche Berichterstattung sich die neuen Machthaber wünschten. So kam es zu Besetzungen von Redaktionsräumen durch SA-Truppen und Verhaftungen von Journalisten. Das bekannteste Beispiel für die Umsetzung der neuen „Pressepolitik“ der Machthaber dürfte wohl die Auflösung des Dortmunder Generalanzeigers sein. Die NSDAP hatte seit dem Februar 1933 versucht, eines der größten deutschen Provinzblätter zu übernehmen. Nachdem der Chefredakteur der Zeitung abgesetzt und die Zeitung zwei Mal beschlagnahmt worden war, reichte eine Zeichnung Adolf Hitlers, die anlässlich seines Geburtstages am 20. April 1933 erschien und von den Nationalsozialisten als Schmähung von dessen Person aufgefasst wurde, um den Generalanzeiger in den Dienst der „nationalsozialistischen Revolution“ zu stellen. Die Gesellschafter des Generalanzeigers wurden mit finanziellen Mitteln aus dem Bankguthaben der General-Anzeiger GmbH „entschädigt“ ((Vgl. Koszyk, Kurt, Deutsche Presse 1914-1945, S. 358.)), was aber de facto einer Enteignung gleich kam.
Von den rund 3400 verschiedenen Zeitungen, die Anfang 1933 im Deutschen Reich existierten, stellten 600 Zeitungen ihr Erscheinen im Laufe des Jahres ein, darunter war auch die Vossische Zeitung, ein bedeutendes, traditionelles und anerkanntes Blatt. Andere Blätter hatten mit Absatzverlust zu kämpfen, während die nationalsozialistischen Zeitungen an Bedeutung im Sinne eines gesteigerten Absatzes gewannen. ((Bereits 1934 machte die NS-Presse ein Viertel der deutschen Presselandschaft aus, zum Ende des „Dritten Reichs“ gehörten 80-82,5% der deutschen Presse dem Eher-Verlag, vgl. dazu Stöber, Rudolf, Deutsche Pressegeschichte, S. 236.))
Der Völkische Beobachter fungierte ab der „Machtergreifung“ 1933 als Mitteilungsorgan der Reichsregierung. Ab 1938 erschien nach dem „Anschluss“ Österreichs auch eine Wiener Ausgabe des Völkischen Beobachters.
Wer für den Völkischen Beobachter schrieb, verpflichtete sich, für keine andere Zeitung zu schreiben. Die Auflage des Völkischen Beobachters steigerte sich mit im Laufe der 1930er Jahre enorm, zurückzuführen ist dies wohl auf die aggressive Pressepolitik Max Amanns, dem Präsidenten der Reichspressekammer, der nicht-nationalsozialistische Blätter konsequent ausschaltete. Hatte der Völkische Beobachter bereits 1931 eine, für die Zeit und die politischen Umstände, in denen sich die Nationalsozialisten befanden, verhältnismäßig hohe Auflage von 130.000 Exemplaren gehabt, lag diese 1939 bereits bei 750.000 und sollte bis 1941 weiter steigen. Grund dafür war auch der Druck, dem sich viele ausgesetzt fühlten, um sich zur nationalsozialistischen Ideologie zu bekennen. Dieser Druck wurde durch Werbemaßnahmen Amanns verstärkt. ((Vgl. Florin, Moritz, Der Hitler-Stalin-Pakt in der Propaganda des Leitmediums. Der „Völkische Beobachter“ über die UdSSR im Jahre 1939, Berlin 2009, S. 36.))
Neben der aggressiven Pressepolitik Amanns dürfte ein weiterer Grund für die wachsende Popularität des Völkischen Beobachters das Ausscheiden Alfred Rosenbergs aus der Redaktion gewesen sein. Bis 1927 hatte Rosenberg mit dem Völkischen Beobachter versucht, die nationalsozialistische Ideologie zu erläutern, worunter der Stil der Artikel litt und sie teilweise unlesbar machte. [Edit: Hinweis von Gabriel Rolfes, dass Rosenberg 1927 nicht aus der Redaktion ausschied. Rosenberg wurde 1927 – nach Beschwerden Amanns bei Hitler über die langen theoretischen Erörterungen Rosenbergs – der Journalist Wilhelm Weiß zur Seite gestellt. ((Vgl. Koszyk, Kurt, Deutsche Presse 1914-1945, S. 382)). Tatsächlich blieb Rosenberg bis 1937 Schriftleiter, im Anschluss daran fungierte er als Herausgeber. ((Vgl. Bollmus, Reinhard: Alfred Rosenberg – ‚Chefideologe‘ des Nationalsozialismus?, in: Smelser, Ronald/ Zitelmann, Rainer (Hrsg.): Die braune Elite. 22 biographische Skizzen. Darmstadt 1989, S. 223-235, hier: S. 224)) ((Vgl. a. „Von Febr. 1923 bis zum Hitler-Putsch (9.11.1923) und von 1926 bis Ende 1937, als er aufgrund von Konflikten mit Josef Goebbels (1897–1945) und Philipp Bouhler (1899–1945) zum ‚Herausgeber‘ degradiert wurde, wirkte R. als Hauptschriftleiter des ‚Völkischen Beobachters‘.“ – https://bsbndb.bsb.lrz-muenchen.de/sfz108145.html))] Dies sollte sich nach der „Machtergreifung“ ändern, denn nun galt es auch zuvor nichtüberzeugte Bürger vom Nationalsozialismus mit Hilfe des Blattes zu überzeugen. Dadurch musste der Völkische Beobachter sowohl die langjährige Leserschaft als auch die neuen Leser überzeugen und damit eine Balance zwischen nationalsozialistischer Hetze und gemäßigter Berichterstattung halten. ((Vgl. Florin, Moritz, Der Hitler-Stalin-Pakt in der Propaganda des Leitmediums, S. 36.))